Barrierefreiheit für alle! – Warum war das Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit (BFSG) überfällig?

Bereits im Jahr 2025 wird das Barrierefreiheitsgesetz (oft BFSG abgekürzt) in Kraft treten, das die digitale Barrierefreiheit stärken soll. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was das BFSG ist, welche Normen und Fristen es beinhaltet und welche möglichen Auswirkungen der Gesetzestext hat. Außerdem geben wir einen Ausblick auf weitere Artikel zum BFSG, die in den kommenden Wochen von uns veröffentlicht werden.

Es ist der 22. Juni 2021: Im Bundesgesetzblatt [1] veröffentlicht der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882, das wir wenig später als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) kennenlernen werden.

Ein Gesetz, das sich zum Ziel gesetzt hat, die Barrierefreiheit zu stärken und einen wichtigen Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft zu gehen. Der große Traum ist eine Gesellschaft, an der alle Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben können. Natürlich sprechen wir hier von einem Idealzustand, der nicht allein durch das AGG, das BGG, die BITV oder das BFSG erreicht werden kann, dennoch ist es wichtig, sich mit den Inhalten dieses Gesetzes auseinanderzusetzen und die Auswirkungen im Detail zu betrachten.

Barrierefreie Informationstechnik ist ein Grundrecht

Manchmal hört man in Diskussionen rund um das Thema Barrierefreiheit, dass ja gar nicht so viele Menschen davon profitieren. Ein Argument, welches vor allem von unbeteiligten Menschen gebracht wird. Und auch, wenn dies unter Umständen diesen Anschein macht, täuscht die eigene Wahrnehmung uns hier doch stark.

Laut dem Statistischen Bundesamt [2] lebten zum Jahresende 2021 um die 7,8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung in Deutschland, was ungefähr 9% der deutschen Bevölkerung entspricht. Oder um es sich etwas besser vorstellen zu können: In einem Raum mit 10 Personen gibt es eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine davon schwer durch unsere Gesellschaft behindert wird.

Alle Menschen profitieren von barrierefreier Informationstechnik

Schließlich darf nicht vergessen werden, dass digitale Barrierefreiheit nicht nur Menschen mit einer konkreten Behinderung zugute kommt. Denn beispielsweise auch Senior*innen profitieren von zugänglicher und gut bedienbarer Software. Gerade in einer immer älter werdenden Gesellschaft mit steigender Lebenserwartung ist es umso wichtiger, auch diesen Bereich bei der digitalen Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Wer sich heute für mehr Barrierefreiheit einsetzt, investiert also auch in seine eigene Zukunft!

Frau im Rollstuhl sitzt vor einer Treppe.
Manche Probleme, welche für uns trivial scheinen, können für so manche Personen unmöglich sein – Weil die Gestaltung unserer Umwelt sie behindert.

Aber auch alle Personen ohne eine Behinderung profitieren tatsächlich von Barrierefreiheit. Ganz im Sinne des Gestaltungsprinzips “Design für Alle” beziehungsweise “Universelles Design”: Eine barrierefrei gestaltete Anwendung ist immer auch eine gut funktionierende Anwendung. Und eine gut funktionierende Anwendung wird auch ohne Behinderung bedienbar sein. Einige Menschen bevorzugen zum Beispiel einen kontrastreichen Anzeigemodus aufgrund seiner besseren Lesbarkeit, obwohl dieser ursprünglich für Menschen mit einer Sehschwäche gestaltet wurde.

Barrierefreiheit wird nun zur Pflicht

Die Idee barrierefreier digitaler Dienstleistungen und Produkte selbst ist hierbei keine Neuheit: So wird bereits seit einigen Jahren von diversen behördlichen Verfahren und Prozessen durch die BITV 2.0 [3] verlangt, dass diese barrierefrei angeboten werden. Und spätestens seit Ende letzten Jahres und der Einführung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hat dies weiter mehr an Bedeutung gewonnen. Die Sensation ist nun, dass erstmals auch Unternehmen aus der privaten Wirtschaft zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet werden. 

Das bedeutet, dass die gebaute Umwelt, Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sein sollen, dass sie sicher, gesund, funktional, leicht verständlich und ästhetisch sowohl anspruchsvoll als auch nachhaltig sind und daher die menschliche Vielfalt berücksichtigen und sich nicht diskriminierend auswirken.

Europäischen Instituts Design für Alle in Deutschland e.V. [11]

Das BFSG ist eine Konsequenz aus dem European Accessibility Act (EAA)

Das BFSG ist die Antwort des Bundestages auf den European Accessibility Act 2019 und setzt diese internationale Richtlinie nun weitgehend in nationales Recht um. Es knüpft zudem an den Erfolg der BITV 2.0 in der öffentlichen Verwaltung an und setzt auf einen ähnlichen Ansatz. Im Mittelpunkt stehen dabei verschiedene Produkte und Dienstleistungen, die von allen Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig genutzt werden und die künftig barrierefrei angeboten werden sollen. Dabei wird zwischen Produkten und Dienstleistungen unterschieden.

Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit [4] beschreibt alle betroffenen Bereiche sehr kurz und prägnant in einem Erklärvideo zum BFSG. So sind zukünftig

  • Computer inklusive Betriebssystem
  • Mobiltelefone
  • Smart-TV Geräte
  • E-Book Reader und
  • einige Selbstbedienungsterminals

auf Seiten der Produkte durch das Gesetz betroffen. Aber auch viele Dienstleistungen wie beispielsweise

  • Kommunikationsanwendungen
  • Online-Shops oder
  • Bankdienstleistungen

sind in diesem Gesetz enthalten.

Ab dem 28. Juni 2025 sind barrierefreie Lösungen obligatorisch

Konkret müssen alle neu verkauften und angebotenen Dienstleistungen und Produkte (mit Ausnahme der 15-jährigen Übergangsperiode für einzelne Selbstbedienungsterminals) aus den genannten Bereichen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein und sich an die geltenden Normen und Richtlinien halten.

In diesem Fall handelt es sich hierbei um die europäische Barrierefreiheitsnorm DIN EN 301 549, welche einigen unter Umständen bereits aus der BITV 2.0 und behördlichen Fachverfahren bekannt vorkommen kann. Diese ist eine sogenannte harmonisierte Norm, also eine Norm, welche entweder durch die Europäische Union erarbeitet oder in einem europäischen Amtsblatt veröffentlicht wurde. In ihr werden diverse Prüfschritte zu unterschiedlichen Bereichen wie zum Beispiel “Web” oder “Software” zusammengefasst, welche dann durch UUX-Berater*innen geprüft werden können. Dies stellt auch einen der großen Aufgabenbereiche der Nestler UUX Consulting dar.

In dieser Norm werden auch verschiedene bekannte Richtlinien wie die WCAG neu aufgegriffen und adressiert. Wenn Sie konkret mehr über die DIN EN 301 549 erfahren wollen und auch den Unterschied zwischen der Norm und der WCAG erfahren wollen, dann lesen Sie unseren Artikel “Barrierefrei nach WCAG 2.1 – oder: Was für die Erfüllung der BITV 2.0 wirklich zählt”.

Wie die Konformität zur EN 301 549 problemlos erreicht werden kann

Wahrscheinlich fragen Sie sich gerade, wie Sie überhaupt erfahren können, ob Ihre Anwendung oder Ihr Produkt die Anforderungen erfüllt. Hier kann Ihnen eine Überprüfung durch UUX Professionals beziehungsweise UUX-Berater*innen helfen. Diese Experten und Expertinnen kennen sich bestens mit den Normen und Richtlinien aus und sind in der Lage, diese auf Ihr Produkt anzuwenden. Das Endresultat ist dann ein Gutachten, welches alle Probleme genau aufzeigt und konkrete Verbesserungsvorschläge nennt, um diese zu beseitigen.

Ein Notizbuch mit einem Diagramm wird gehalten. Auf der einen Seite steht groß das Wort "Planung" in englischer Sprache.
Auch wenn eine nachträgliche barrierefreie Gestaltung auf den ersten Blick unmöglich wirken mag: Mit genügend Planung und der richtigen Strategie lässt sich das Problem lösen.

Bei Nachfragen zu den Normen und der Umsetzung dieser ist es aber ebenso möglich, auf Beratungsunternehmen zuzukommen und einfach nachzufragen. Gerne unterstützt Sie unser Team bei Nestler UUX Consulting bei allen Fragen zum BFSG und unterstützt Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Schritte. Auch kostenlose, erste Überprüfungen, wie beispielsweise das neue Zertifikat #UUXFürAlle, können ein erster Schritt sein, um die Erfüllung der Anforderungen zu überprüfen.

Drei Empfehlungen für eine erfolgreiche Einarbeitung in den Themenkomplex

Falls Sie Dinge aber lieber zuerst selbst in die Hand nehmen und erstmal eigenständige Recherchen durchführen wollen, können Sie mit dieser Liste an verschiedenen Ressourcen beginnen:

#1: Nutzen Sie die bereitgestellten Leitfäden zur Umsetzung

Verschiedene Institutionen und Einrichtungen wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales [6] bieten bereits Leitfäden und Ressourcen zur Umsetzung des Gesetzes an.

Im 13-seitigen Dokument “Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes” wird über das Gesetz gesprochen und die einzelnen Teilbereiche kurz und prägnant erklärt. So wird auch kleineren Unternehmen bei der Umsetzung des Gesetzestextes geholfen.

Auch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit [7] veröffentlicht immer wieder neue Ressourcen im Internet, welche sich mit der Thematik beschäftigen und einzelne Fragen klären oder ganze Passagen aus dem Gesetz aufgreifen und erläutern sollen.

#2: Beschäftigen Sie sich mit dem verfügbaren Videomaterial

Wer sich nur zwischendurch kurz mit dem Thema beschäftigen möchte oder für den Einstieg in das Thema eine Kurzzusammenfassung sucht, wird unter Umständen im Webvideo-Bereich fündig.

So haben zum Beispiel die DIN e.V. Berlin [8] und das Deutsche Institut für Marketing [9] kurze, ca. fünfminütige, Videos erstellt, welche in das Thema einleiten und erste Informationen einfach, verständlich und zusammengefasst präsentieren.

Aber auch ganze Konferenzen zu der Thematik lassen sich finden, falls man sich lieber eine tiefergehende Auseinandersetzung mit dem Gesetz wünscht.

#3: Lesen Sie die Gesetzestexte im Wortlaut

Natürlich können wir uns auch mit den rohen Gesetzestexten auseinandersetzen, welche über das Internet frei zugänglich sind.

Auch wenn der Gesetzesdschungel unter Umständen sehr verwirrend und unverständlich sein kann, so handelt es sich hier immer noch um die konkret einzuhaltenden Regelungen. In diesem Fall sind die zwei wichtigsten Texte das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz [1] selbst sowie die entsprechende Verordnung BFSGV [10].

Nestler UUX Consulting führt Sie durch das BFSG

Doch der wichtigste Tipp für die Navigation durch den BFSG-Dschungel lautet: Bleiben Sie dran und abonnieren Sie unseren Blog. Denn wir gehen in den nächsten Wochen gemeinsam mit Ihnen auf Safari – und erläutern die wichtigsten Aspekte rund um das BFSG. Wenn Sie über neue Beiträge in unserem Blog #UUXfürAlle informiert werden möchten, dann können Sie hier Ihre E-Mail hinterlegen:

Dieser Blogeintrag ist also nur der Start einer ganzen Reihe an Beiträgen, welche sich mit dem BFSG und allen seinen Eigenarten beschäftigen werden. Denn ein einziger Blogeintrag ist (leider) nicht genug, um alle Seiten des Gesetzes zu beleuchten. Über die kommenden Wochen hinweg werden wir immer wieder neue Blogbeiträge zu diversen neuen Themen veröffentlichen und tiefgründig die einzelnen Aspekte des Gesetzes beleuchten. Folgende Artikel erwarten Sie demnächst:

#1: Das BFSG gilt für (fast) alle

Das BFSG betrifft viele Unternehmen und viele weitere Unternehmen wiederum nicht. Das kann wirklich verwirrend sein! In diesem Beitrag der Reihe werfen wir daher einen genauen Blick auf den konkreten Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.

Wir erkunden, welche Unternehmen davon betroffen sind und welche Ausnahmen gelten, um Sie bestmöglich darüber zu informieren, wie Sie ihre Anwendungen optimal barrierefrei gestalten können.

#2: Bis 2025 sind mehrere Maßnahmen erforderlich

Mit einem neuen Gesetzestext kommen natürlich auch neue Vorgaben, welche nun umgesetzt werden sollen. Doch was bedeuten all diese Fachbegriffe? Und wie setzt man das überhaupt um?

Wenn Sie sich diese Fragen stellen, dann sind Sie bereits auf der richtigen Spur. In diesem Blogbeitrag schauen wir ganz genau hin, welche Anforderungen an Unternehmen gestellt werden und wie diese effektiv, effizient und bestenfalls kostengünstig umgesetzt werden können.

#3: Negative Konsequenzen sind durch kluges Handeln vermeidbar

Wie jedes andere Gesetz möchte das BFSG ebenfalls umgesetzt werden. Doch was passiert eigentlich, wenn wir das einfach ignorieren?

In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die Risiken, Strafen und verlorenen Potentiale, welche mit der Ignoranz des BFSG einhergehen und zeigen ganz konkret die verursachten Kosten auf. Vorweg lässt sich schon sagen: Der Schaden am eigenen Image – unbezahlbar.

#4: Bereiten Sie sich bestmöglich auf das Jahr 2025 vor

Ab dem 28. Juni 2025 müssen die Anforderungen des BFSG erfüllt werden. Doch was bedeutet das für die aktuellen Projekte in Ihrem Unternehmen? Reicht es aus, im Mai 2025 langsam damit zu beginnen, sich Schritt für Schritt mit dem Gesetz vertraut zu machen?

Wir berichten in diesem Beitrag über unsere Erfahrungen bei der Bewertung nach DIN EN 301 549 und BITV 2.0 – anhand konkreter Projekte im öffentlichen Sektor. Gemeinsam mit Ihnen rechnen wir von der Deadline in zwei Jahren zurück und erläutern detailliert, warum die Umsetzung gefährdet ist, wenn Sie nicht bereits 2023 konkrete Untersuchungen und Prüfungen in Auftrag geben.

#5: Gestalten Sie Ihren E-Commerce barrierefrei

Ein besonderer Bereich des BFSG, der sehr viele Unternehmen betreffen wird, ist der Bereich des E-Commerce. Online-Shops müssen barrierefrei sein – Punkt. Doch so einfach ist es nicht immer, denn gerade bei so wichtigen und sensiblen Themen wie Bezahlvorgängen ist besondere Vorsicht geboten.

Wir werden uns in diesem Beitrag daher genau mit diesen Hürden beschäftigen und konkrete Handlungsempfehlungen vorstellen, wie Sie Ihren Online-Shop schnellstmöglich und bestmöglich barrierefrei gestalten können.

Fazit: Wenn Sie jetzt starten, wird Ihrem Unternehmen die Erfüllung des BFSG bis 2025 gelingen

Wir sind ganz ehrlich: Wer nicht von vornherein Barrierefreiheit bei der Gestaltung seiner digitalen Angebote im Blick hatte, der wird nun einer großen Herausforderung gegenüberstehen. In einem digitalen Zeitalter ist Barrierefreiheit aber einfach kein Luxus mehr, sondern eine Notwendigkeit für viele Menschen. Bedenken Sie einmal die Bedeutung des Internets für Ihr eigenes Leben und blicken Sie darauf zurück, wie viel Ihres alltäglichen Lebens im Internet stattfindet. Und stellen Sie sich nun vor, dass all dies für Sie unzugänglich wäre.

Ein Mann und Frau stehen vor einer Glaswand und diskutieren über daran klebende Notizzettel.
Wenn wir gemeinsam an dem Projekt “Digitale Barrierefreiheit” arbeiten, dann haben wir schon bald einen weiteren wichtigen Schritt in die richtige Richtung getätigt.

Aber wie es mit vielen Herausforderungen im Leben ist, so ist es hier nicht anders: Sie müssen diese nicht alleine lösen. Halten Sie daher in den kommenden Wochen und Jahren Ausschau nach diversen Ressourcen, welche Sie bei Ihrer Aufgabe unterstützen – und bauen Sie innerhalb Ihres Unternehmens die dafür notwendigen Kompetenzen auf.

[1] https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s2970.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s2970.pdf%27%5D__1683103237017

[2] https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Behinderte-Menschen/_inhalt.html 

[3] https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html

[4] https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/Video-Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/node.html;jsessionid=B7D9240D056483A6B3F88C0299F31AA4

[5] https://uuxfueralle.de/

[6] https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/leitlinien-fuer-die-anwendung-des-barrierefreiheitsstaerkungsgesetzes.html

[7] https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Produkte-und-Dienstleistungen/Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz_node.html

[8] https://www.youtube.com/watch?v=7uiJQST6x_4&ab_channel=DINe.V.Berlin

[9] https://www.youtube.com/watch?v=9OFDM8wi5eI&ab_channel=Marketinginstitut

[10] https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id=%27bgbl122s0928.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl122s0928.pdf%27%5D__1683113025425

[11] https://www.design-fuer-alle.de/von-barrierefreiheit-zum-design-fuer-alle-erfahrungen-aus-forschung-und-praxis/

2 Kommentare zu “Barrierefreiheit für alle! – Warum war das Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit (BFSG) überfällig?

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